unvertretbare Handlung

unvertretbare Handlung
Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann (Aufstellung einer Bilanz, Ausstellung eines Zeugnisses oder eines Wechsels u.Ä.).
- Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer u.H. nicht, so wird er auf Antrag des Gläubigers vom Prozessgericht des ersten Rechtszuges durch Zwangsgeld (bis 25.000 Euro) oder Zwangshaft (bis zu sechs Monaten) dazu angehalten (§ 888 I ZPO).
- Anders:  Vertretbare Handlung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • vertretbare Handlung — Handlung, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (z.B. Niederreißen einer Mauer). Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer v.H. diese Verpflichtung nicht, wird der Gläubiger auf Antrag vom Prozessgericht erster… …   Lexikon der Economics

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  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Zwangsgeld — Das Zwangsgeld ist ein Mittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u.a. sogenannte unvertretbare Handlungen). Es ist ein in die Zukunft gerichtetes… …   Deutsch Wikipedia

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  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …   Deutsch Wikipedia

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